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Was können wir Gutes für Sie tun?
Copytrack Berechtigungsanfrage - was ist zu tun?

COPYTRACK Berech­ti­gungs­an­frage – was ist zu tun?

Die Copytrack Berech­ti­gungs­an­fra­gen häufen sich, Betrof­fene sind verun­si­chert. Wir infor­mie­ren und geben Tipps zum richti­gen Vorge­hen.

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Post von Copytrack — worum geht es, was ist zu tun?

Wir waren selbst betrof­fen und haben zwei Tage vor Weihnach­ten eine Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage erhal­ten. Mit Frist­set­zung zum 01.01.2026 (ein Feier­tag) sollten wir nachwei­sen, dass wir die Lizenz­rechte für ein Bild besit­zen, welches wir im Jahre 2010 bei Fotolia lizen­siert hatten.

Zwei Aspekte fallen direkt auf:

  • es wird Zeitdruck ausge­übt. Am 22.12. sind viele bereits im Weihnachts­ur­laub und wer noch arbei­tet, dürfte kaum Lust haben, sich mit Lizenz­an­fra­gen zu beschäf­ti­gen. Vom 25.12.26 bis 28.12.26 sind Feier­tage bzw. ist Wochen­ende. Zwischen der „Anfrage“ und der Frist­set­zung gibt es somit nur sehr wenige Arbeits­tage.
  • die „Berech­ti­gungs­an­frage“ bezieht sich auf ein Fotolia-Foto. Fotolia wurde von Adobe übernom­men und hat bereits am 05.11.2019 seinen Betrieb einge­stellt.
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Über das Unter­neh­men Copytrack

Copytrack war uns bisher kein Begriff, so dass wir uns erst einmal infor­miert haben, wer uns diese Berech­ti­gungs­an­frage schickt.

Copytrack ist ein Unter­neh­men mit Sitz in Berlin. Auf der Website wird als Firmen­adresse die Saarbrü­cker Straße 18, 10405 Berlin angege­ben, bei Google Maps die Dresde­ner Str. 31, 10179 Berlin – schein­bar die frühere Adresse, wobei sich dann wohl niemand die Mühe gemacht hat, sie zu aktua­li­sie­ren.

Auffäl­lig sind die schlech­ten Bewer­tun­gen: sowohl bei Google als auch bei Trust­pi­lot kommt Copytrack (Stand 01.2026) auf 1.1 von 5 Sternen bei rund 100 (Google) bzw. rund 700 (Trust­pi­lot) Bewer­tun­gen.

Vermut­lich wurde Copytrack wegen seines schlech­ten Rufs bereits mehrfach umbenannt. Das Unter­neh­men hieß zunächst Pixle­gal GmbH, danach Copytrack GmbH und heißt derzeit offizi­ell RD Legal GmbH.

Bei Trust­pi­lot geben sich Betrof­fene viel Mühe und schrei­ben sehr detail­lierte Bewer­tun­gen.

So schreibt beispiels­weise Gerhard Mayer, dass er eine Forde­rung von Copytrack erhal­ten habe, obwohl er eindeu­tig selbst der Urheber des betref­fen­den Fotos sei.

Es wird auch wieder­holt darauf hinge­wie­sen, dass Copytrack offen­bar keine Abmah­nun­gen sondern ledig­lich „Berech­ti­gungs­an­fra­gen“ verschickt. Für den Fall, dass eine Abmah­nung unberech­tigt war, so der Tenor, trägt nämlich der Veran­las­ser der Abmah­nung die Kosten.

Ist es also eine gute Idee, die Copytrack Berech­ti­gungs­an­fra­gen einfach zu ignorie­ren?

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E‑Mail von Copytrack erhal­ten

Ihr habt eine E‑Mail von Copytrack erhal­ten mit einer Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage? Dann steht ihr nicht allein da. Das Web ist voll von Aussa­gen Betrof­fe­ner. Die „Anfra­ge­welle“ scheint automa­ti­siert statt­zu­fin­den und sehr umfang­reich zu sein.

Vielleicht bezieht sich auch bei euch die Berech­ti­gungs­an­frage auf ein Bild, welches ihr bei Fotolia erwor­ben habt. Aber warum schei­nen gerade Fotolia-Bilder oft im Fokus zu stehen?

Der Bildstock-Anbie­ter Fotolia wurde von Adobe übernom­men und hat am 05.11.2019 seinen Betrieb einge­stellt. Adobe hat den Fotolia-Lizenz­neh­mern im Vorfeld angebo­ten, einen Adobe-Account einzu­rich­ten und die Fotolia-Lizen­zen dorthin zu übertra­gen.

Vielleicht speku­liert Copytrack darauf, dass viele Lizenz-Inhaber die Lizenz­über­tra­gung nicht durch­ge­führt haben und somit für die betref­fen­den Bilder über keinen Lizenz­nach­weis mehr verfü­gen. Oder dass die Bilder vor so langer Zeit lizen­siert wurden, dass entspre­chende Nachweise inzwi­schen häufig nicht mehr erbracht werden können.

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Die Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage ignorie­ren?

Wir sind eine Web-Agentur und keine Anwalts­kanz­lei. Daher können und dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung leisten. Der einstim­mige Tenor auf verschie­de­nen Anwalts-Websei­ten ist, solche Berech­ti­gungs­an­fra­gen nicht zu ignorie­ren und darauf zu reagie­ren.

Wie ein sinnvol­les Vorge­hen ausse­hen kann, haben wir recher­chiert, selbst durch­ge­führt und nachste­hend unter dem Punkt wie reagiere ich richtig auf eine Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage? zusam­men­ge­fasst.

Laut der E‑Mail, welche wir erhal­ten haben, handelt Copytrack nicht in eigenem Namen, sondern beruft sich darauf, im Inter­esse von CONCEPT-PRODUC­TION zu handeln. Wir haben besag­tes Bild von einem Fotogra­fen lizen­siert, der seine Bilder unter dem Namen nyul bei Fotolia angebo­ten hat.

Copytrack erbringt bei seiner Berech­ti­gungs­an­frage aber keiner­lei Nachweis darüber, ob der genannte Rechte­inha­ber CONCEPT-PRODUC­TION auch tatsäch­lich vom Urheber des Fotos beauf­tragt wurde. Auf der Website von CONCEPT-PRODUC­TION fanden wir zwar kein Impres­sum, aber unter Kontakt und in der Daten­schutz­er­klä­rung immer­hin die Adresse: 64 Rue Etienne Dolet, 94230 Cachan, Frank­reich.

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Wie reagiere ich richtig bei einer Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage?

Als Web-Agentur können und dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung leisten. Wir möchten aber in diesem Zusam­men­hang auf den Artikel der Kanzlei Franz verwei­sen, der uns wertvolle Infor­ma­tio­nen und Anregun­gen gegeben hat.

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1. Sand ins Getriebe von Copytrack streuen

Im Zuge der Berech­ti­gungs­an­frage erwar­tet Copytrack von euch, dass ihr einen Nachweis darüber erbringt, die Lizenz­rechte für das betref­fende Bild erwor­ben zu haben.

Drehen wir in einem ersten Schritt also den Spieß um und fordern wir Copytrack dazu auf, seiner­seits erst einmal nachzu­wei­sen, dass Copytrack vom Urheber des Bildes mit der Vertre­tung seiner Inter­es­sen beauf­tragt wurde.

Unabhän­gig davon, ob ihr über eine Lizenz verfügt oder nicht: Copytrack scheint seine automa­ti­sier­ten Berech­ti­gungs­an­fra­gen im großen Stil zu versen­den. Je mehr Betrof­fene nicht sofort den Lizenz­nach­weis erbrin­gen, sondern erst einmal nachfra­gen, ob Copytrack überhaupt über eine Legiti­ma­tion verfügt, umso mehr Zeit muss Copytrack in jeden Vorgang inves­tie­ren. Das „Geschäfts­mo­dell“ wird dann also immer unren­ta­bler.

Wir haben in Anleh­nung an die Textvor­lage der Kanzlei Franz am 22.12.2025 einen solchen Nachweis angefor­dert mit Frist­set­zung zum 24.12.2025.

Exempla­ri­scher Beispiel­text für die Nachweis-Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer E‑Mail ist nicht zu entneh­men, ob Sie bzw. Ihr Auftrag­ge­ber Rechte­inha­ber am fragli­chen Bild sind.

Erbrin­gen Sie daher zunächst folgende Nachweise:

  1. Ihre Beauf­tra­gung und Bevoll­mäch­ti­gung durch den Auftrag­ge­ber bzw. eine vorhan­dene Forde­rungs­ab­tre­tung.
  2. Die Rechte­inha­ber­schaft durch einen Lizenz­ver­trag zwischen Ihrem Auftrag­ge­ber und dem angeb­li­chen Urheber des Bildes.
  3. Die Urheber­schaft des angeb­li­chen Lizenz­ge­bers bzw. Urhebers.

Mit freund­li­chen Grüßen

Bemer­kens­wert ist, dass Copytrack in unserem Fall die gesetzte Frist hat verstrei­chen lassen und uns erst am 30.12.2025 folgen­der­ma­ßen geant­wor­tet hat:

„Wir haben nun die erfor­der­li­chen Unter­la­gen bei unserem Kunden angefor­dert und werden uns bei Ihnen melden, sobald wir sie erhal­ten haben.“

Copytrack verschickt also offen­bar Berech­ti­gungs­an­fra­gen, ohne zu diesem Zeitpunkt selbst über Unter­la­gen zu verfü­gen, die eine Anfrage legiti­mie­ren.

Den Nachweis hat Copytrack erst am 06.01.2026 nachge­reicht, also mehr als 2 Wochen nach unserer Auffor­de­rung vom 22.12.2025. Offen­bar ist Copytrack bei der eigenen Frist­set­zung sehr viel strik­ter als in umgekehrte Richtung.

Gemäß dem bereit­ge­stell­ten Nachweis vertritt die franzö­si­sche Firma CONCEPT-PRODUC­TION den Urheber des Bildes:

Copytrack Bevollmächtigung durch den Urheber - 1
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2. Falls eine Lizenz vorliegt: den Bildstock-Anbie­ter kontak­tie­ren

In unserem Fall war der Bildstock-Anbie­ter ADOBE, da wir das Bild bei Fotolia lizen­siert haben und die Lizen­sie­rung an Adobe überge­gan­gen ist.

Nun wird es etwas kompli­zier­ter: bei Adobe kommt man nicht so einfach durch. Es gibt dort die Möglich­keit, sich zunächst in seinem Kunden­ac­count anzumel­den und dann über einen Chat-Bot eine Anfrage zu stellen. Sofern die Lizen­sie­rung verifi­ziert werden konnte, erhält man im Anschluss eine automa­ti­sierte E‑Mail von Adobe mit einer Vorgangs­num­mer (= „Adobe-Kunden­dienst­fall“ Nummer).

Ob die Adobe-Kunden­dienst­fall ausreicht, um Copytrack zu überzeu­gen, haben wir nicht getes­tet.

Adobe bietet außer­dem ein Formu­lar an – leider nur auf Englisch: https://survey.adobe.com/jfe/form/SV_a3iwQO3jp990k2W

Wir haben Copytrack zunächst darauf verwie­sen, dass wir über eine Lizenz verfü­gen und dass Copytrack sich unter Angabe der Case ID (unter der wir uns mit Adobe austau­schen) selbst bei Adobe anfra­gen soll. Unser Fall ist zum Zeitpunkt der Erstel­lung dieses Artikels noch nicht abgeschlos­sen.

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3. Falls kein Lizenz­nach­weis (mehr) vorliegt

Euch liegt kein Lizenz­nach­weis mehr vor.
Beispiels­weise weil die Lizen­sie­rung schon lange her ist. Oder weil ihr das Bild bei Fotolia lizen­siert habt, die Lizen­zie­rung jedoch im Jahr 2019 nicht zu Adobe übertra­gen habt. Dann könnt ihr versu­chen, trotz­dem bei Adobe anzufra­gen, um an den Lizenz­nach­weis ranzu­kom­men.

Wie es bei anderen Bildstock-Anbie­tern aussieht, müsstet ihr im Einzel­fall heraus­fin­den.

Handlungs­op­tio­nen bei einer Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage:

  • Nachweise einfor­dern:
    Wie vorste­hend beschrie­ben solltet ihr darauf bestehen, dass Copytrack nachweist, überhaupt vom Urheber des Bildes beauf­tragt worden zu sein. Kann Copytrack im konkre­ten Fall den Nachweis erbrin­gen, so ist das weitere Vorge­hen abzuwä­gen.
  • Berech­ti­gungs­an­frage aussit­zen:
    Bei Trust­pi­lot raten einige Benut­zer, einfach gar nichts zu tun. Das kann aller­dings mögli­cher­weise zu einem teuren Rechts­streit führen. Im Vorteil ist in diesem Fall, wer über eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung verfügt. Die Anwalts­kanz­lei SOS-Recht schreibt dazu: „Da RD Legal (früher Copytrack) nur Geld verdient, wenn der Abgemahnte zahlt, scheut dieses Unter­neh­men nach unseren Erfah­rungs­wer­ten keine Anwalts­kos­ten, um die Forde­rung einzu­trei­ben.“

    Dabei ist zu beach­ten, dass diese Aussage von SOS-Recht stammt und wir nicht beurtei­len können, wie strikt Copytrack vorgeht. Bei Trust­pi­lot gepos­tete Benut­zer­er­fah­run­gen impli­zie­ren, dass Copytrack die Vorgänge schein­bar öfter „schlei­fen lässt“.
  • Nicht vorschnell handeln
    Ihr solltet im Vorfeld alle Fakten in Ruhe prüfen. Vor allem sollte ihr auf keinen Fall ohne recht­li­che Beratung irgend­wel­che Dokumente oder Unter­las­sungs­er­klä­run­gen unter­schrei­ben!
  • Anwalt beauf­tra­gen:
    Im Web gibt es viele Anwälte, die auf Fälle wie Copytrack spezia­li­siert sind und eine kosten­lose Erstein­schät­zung anbie­ten. Sie raten dazu, nicht sofort zu zahlen, da die Forde­run­gen oft vollkom­men überzo­gen seien.

SOS-Recht.de weist darauf hin, dass sich Copytrack bei seinen Zahlungs­for­de­run­gen an den MFM-Tarifen orien­tiert. Die MFM ermit­telt jährlich die aktuel­len Honorare für Fotonut­zun­gen in Deutsch­land.

Bei den MFM-Empfeh­lun­gen handelt es sich weniger um eine Übersicht der markt­üb­li­chen Vergü­tun­gen für Bildnut­zungs­rechte sondern eher um eine einsei­tige Festle­gung durch die Anbie­ter­seite.

SOS-Recht schreibt dazu sinnge­mäß:
Für die Berech­nung der Lizenz­ge­bühr ist nicht mecha­nisch auf die MFM-Tabelle abzustel­len. Maßge­bend ist vielmehr die eigene Lizen­sie­rungs­pra­xis des Urhebers. Bei der MFM-Tabelle sei zweifel­haft, inwie­weit sie tatsäch­lich die üblichen Lizen­zen von Berufs­fo­to­gra­fen abbil­det.

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Was sagt Adobe zur Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage?

Adobe hatte uns darum gebeten, die gesamte bishe­rige Korre­spon­denz bereit­zu­stel­len und dazu geraten, bei vorhan­de­nem Lizenz­nach­weis die Berech­ti­gungs­an­fra­gen von Copytrack zu ignorie­ren.

Denn wer über eine Lizenz verfügt, erhalte im Fall der Fälle auch recht­li­che Unter­stüt­zung von Adobe.

Des Weite­ren hat man uns darum gebeten, die Adobe-Antwort­schrei­ben vertrau­lich zu behan­deln, da Adobe das Vorge­hen von Copytrack als rechts­wid­rig ansieht und recht­lich gegen Copytrack vorge­hen möchte.

Dieser Beitrag stellt keine Rechts­be­ra­tung dar und dient ausschließ­lich der allge­mei­nen Infor­ma­tion.

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