COPYTRACK Berechtigungsanfrage – was ist zu tun?
Die Copytrack Berechtigungsanfragen häufen sich, Betroffene sind verunsichert. Wir informieren und geben Tipps zum richtigen Vorgehen.
Post von Copytrack — worum geht es, was ist zu tun?
Wir waren selbst betroffen und haben zwei Tage vor Weihnachten eine Copytrack Berechtigungsanfrage erhalten. Mit Fristsetzung zum 01.01.2026 (ein Feiertag) sollten wir nachweisen, dass wir die Lizenzrechte für ein Bild besitzen, welches wir im Jahre 2010 bei Fotolia lizensiert hatten.
Zwei Aspekte fallen direkt auf:
- es wird Zeitdruck ausgeübt. Am 22.12. sind viele bereits im Weihnachtsurlaub und wer noch arbeitet, dürfte kaum Lust haben, sich mit Lizenzanfragen zu beschäftigen. Vom 25.12.26 bis 28.12.26 sind Feiertage bzw. ist Wochenende. Zwischen der „Anfrage“ und der Fristsetzung gibt es somit nur sehr wenige Arbeitstage.
- die „Berechtigungsanfrage“ bezieht sich auf ein Fotolia-Foto. Fotolia wurde von Adobe übernommen und hat bereits am 05.11.2019 seinen Betrieb eingestellt.
Über das Unternehmen Copytrack
Copytrack war uns bisher kein Begriff, so dass wir uns erst einmal informiert haben, wer uns diese Berechtigungsanfrage schickt.
Copytrack ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Auf der Website wird als Firmenadresse die Saarbrücker Straße 18, 10405 Berlin angegeben, bei Google Maps die Dresdener Str. 31, 10179 Berlin – scheinbar die frühere Adresse, wobei sich dann wohl niemand die Mühe gemacht hat, sie zu aktualisieren.
Auffällig sind die schlechten Bewertungen: sowohl bei Google als auch bei Trustpilot kommt Copytrack (Stand 01.2026) auf 1.1 von 5 Sternen bei rund 100 (Google) bzw. rund 700 (Trustpilot) Bewertungen.
Vermutlich wurde Copytrack wegen seines schlechten Rufs bereits mehrfach umbenannt. Das Unternehmen hieß zunächst Pixlegal GmbH, danach Copytrack GmbH und heißt derzeit offiziell RD Legal GmbH.
Bei Trustpilot geben sich Betroffene viel Mühe und schreiben sehr detaillierte Bewertungen.
So schreibt beispielsweise Gerhard Mayer, dass er eine Forderung von Copytrack erhalten habe, obwohl er eindeutig selbst der Urheber des betreffenden Fotos sei.
Es wird auch wiederholt darauf hingewiesen, dass Copytrack offenbar keine Abmahnungen sondern lediglich „Berechtigungsanfragen“ verschickt. Für den Fall, dass eine Abmahnung unberechtigt war, so der Tenor, trägt nämlich der Veranlasser der Abmahnung die Kosten.
Ist es also eine gute Idee, die Copytrack Berechtigungsanfragen einfach zu ignorieren?
E‑Mail von Copytrack erhalten
Ihr habt eine E‑Mail von Copytrack erhalten mit einer Copytrack Berechtigungsanfrage? Dann steht ihr nicht allein da. Das Web ist voll von Aussagen Betroffener. Die „Anfragewelle“ scheint automatisiert stattzufinden und sehr umfangreich zu sein.
Vielleicht bezieht sich auch bei euch die Berechtigungsanfrage auf ein Bild, welches ihr bei Fotolia erworben habt. Aber warum scheinen gerade Fotolia-Bilder oft im Fokus zu stehen?
Der Bildstock-Anbieter Fotolia wurde von Adobe übernommen und hat am 05.11.2019 seinen Betrieb eingestellt. Adobe hat den Fotolia-Lizenznehmern im Vorfeld angeboten, einen Adobe-Account einzurichten und die Fotolia-Lizenzen dorthin zu übertragen.
Vielleicht spekuliert Copytrack darauf, dass viele Lizenz-Inhaber die Lizenzübertragung nicht durchgeführt haben und somit für die betreffenden Bilder über keinen Lizenznachweis mehr verfügen. Oder dass die Bilder vor so langer Zeit lizensiert wurden, dass entsprechende Nachweise inzwischen häufig nicht mehr erbracht werden können.
Die Copytrack Berechtigungsanfrage ignorieren?
Wir sind eine Web-Agentur und keine Anwaltskanzlei. Daher können und dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Der einstimmige Tenor auf verschiedenen Anwalts-Webseiten ist, solche Berechtigungsanfragen nicht zu ignorieren und darauf zu reagieren.
Wie ein sinnvolles Vorgehen aussehen kann, haben wir recherchiert, selbst durchgeführt und nachstehend unter dem Punkt wie reagiere ich richtig auf eine Copytrack Berechtigungsanfrage? zusammengefasst.
Laut der E‑Mail, welche wir erhalten haben, handelt Copytrack nicht in eigenem Namen, sondern beruft sich darauf, im Interesse von CONCEPT-PRODUCTION zu handeln. Wir haben besagtes Bild von einem Fotografen lizensiert, der seine Bilder unter dem Namen nyul bei Fotolia angeboten hat.
Copytrack erbringt bei seiner Berechtigungsanfrage aber keinerlei Nachweis darüber, ob der genannte Rechteinhaber CONCEPT-PRODUCTION auch tatsächlich vom Urheber des Fotos beauftragt wurde. Auf der Website von CONCEPT-PRODUCTION fanden wir zwar kein Impressum, aber unter Kontakt und in der Datenschutzerklärung immerhin die Adresse: 64 Rue Etienne Dolet, 94230 Cachan, Frankreich.
Wie reagiere ich richtig bei einer Copytrack Berechtigungsanfrage?
Als Web-Agentur können und dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Wir möchten aber in diesem Zusammenhang auf den Artikel der Kanzlei Franz verweisen, der uns wertvolle Informationen und Anregungen gegeben hat.
1. Sand ins Getriebe von Copytrack streuen
Im Zuge der Berechtigungsanfrage erwartet Copytrack von euch, dass ihr einen Nachweis darüber erbringt, die Lizenzrechte für das betreffende Bild erworben zu haben.
Drehen wir in einem ersten Schritt also den Spieß um und fordern wir Copytrack dazu auf, seinerseits erst einmal nachzuweisen, dass Copytrack vom Urheber des Bildes mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt wurde.
Unabhängig davon, ob ihr über eine Lizenz verfügt oder nicht: Copytrack scheint seine automatisierten Berechtigungsanfragen im großen Stil zu versenden. Je mehr Betroffene nicht sofort den Lizenznachweis erbringen, sondern erst einmal nachfragen, ob Copytrack überhaupt über eine Legitimation verfügt, umso mehr Zeit muss Copytrack in jeden Vorgang investieren. Das „Geschäftsmodell“ wird dann also immer unrentabler.
Wir haben in Anlehnung an die Textvorlage der Kanzlei Franz am 22.12.2025 einen solchen Nachweis angefordert mit Fristsetzung zum 24.12.2025.
Exemplarischer Beispieltext für die Nachweis-Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer E‑Mail ist nicht zu entnehmen, ob Sie bzw. Ihr Auftraggeber Rechteinhaber am fraglichen Bild sind.
Erbringen Sie daher zunächst folgende Nachweise:
- Ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Auftraggeber bzw. eine vorhandene Forderungsabtretung.
- Die Rechteinhaberschaft durch einen Lizenzvertrag zwischen Ihrem Auftraggeber und dem angeblichen Urheber des Bildes.
- Die Urheberschaft des angeblichen Lizenzgebers bzw. Urhebers.
Mit freundlichen Grüßen
…
Bemerkenswert ist, dass Copytrack in unserem Fall die gesetzte Frist hat verstreichen lassen und uns erst am 30.12.2025 folgendermaßen geantwortet hat:
„Wir haben nun die erforderlichen Unterlagen bei unserem Kunden angefordert und werden uns bei Ihnen melden, sobald wir sie erhalten haben.“
Copytrack verschickt also offenbar Berechtigungsanfragen, ohne zu diesem Zeitpunkt selbst über Unterlagen zu verfügen, die eine Anfrage legitimieren.
Den Nachweis hat Copytrack erst am 06.01.2026 nachgereicht, also mehr als 2 Wochen nach unserer Aufforderung vom 22.12.2025. Offenbar ist Copytrack bei der eigenen Fristsetzung sehr viel strikter als in umgekehrte Richtung.
Gemäß dem bereitgestellten Nachweis vertritt die französische Firma CONCEPT-PRODUCTION den Urheber des Bildes:
2. Falls eine Lizenz vorliegt: den Bildstock-Anbieter kontaktieren
In unserem Fall war der Bildstock-Anbieter ADOBE, da wir das Bild bei Fotolia lizensiert haben und die Lizensierung an Adobe übergegangen ist.
Nun wird es etwas komplizierter: bei Adobe kommt man nicht so einfach durch. Es gibt dort die Möglichkeit, sich zunächst in seinem Kundenaccount anzumelden und dann über einen Chat-Bot eine Anfrage zu stellen. Sofern die Lizensierung verifiziert werden konnte, erhält man im Anschluss eine automatisierte E‑Mail von Adobe mit einer Vorgangsnummer (= „Adobe-Kundendienstfall“ Nummer).
Ob die Adobe-Kundendienstfall ausreicht, um Copytrack zu überzeugen, haben wir nicht getestet.
Adobe bietet außerdem ein Formular an – leider nur auf Englisch: https://survey.adobe.com/jfe/form/SV_a3iwQO3jp990k2W
Wir haben Copytrack zunächst darauf verwiesen, dass wir über eine Lizenz verfügen und dass Copytrack sich unter Angabe der Case ID (unter der wir uns mit Adobe austauschen) selbst bei Adobe anfragen soll. Unser Fall ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht abgeschlossen.
3. Falls kein Lizenznachweis (mehr) vorliegt
Euch liegt kein Lizenznachweis mehr vor.
Beispielsweise weil die Lizensierung schon lange her ist. Oder weil ihr das Bild bei Fotolia lizensiert habt, die Lizenzierung jedoch im Jahr 2019 nicht zu Adobe übertragen habt. Dann könnt ihr versuchen, trotzdem bei Adobe anzufragen, um an den Lizenznachweis ranzukommen.
Wie es bei anderen Bildstock-Anbietern aussieht, müsstet ihr im Einzelfall herausfinden.
Handlungsoptionen bei einer Copytrack Berechtigungsanfrage:
- Nachweise einfordern:
Wie vorstehend beschrieben solltet ihr darauf bestehen, dass Copytrack nachweist, überhaupt vom Urheber des Bildes beauftragt worden zu sein. Kann Copytrack im konkreten Fall den Nachweis erbringen, so ist das weitere Vorgehen abzuwägen. - Berechtigungsanfrage aussitzen:
Bei Trustpilot raten einige Benutzer, einfach gar nichts zu tun. Das kann allerdings möglicherweise zu einem teuren Rechtsstreit führen. Im Vorteil ist in diesem Fall, wer über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügt. Die Anwaltskanzlei SOS-Recht schreibt dazu: „Da RD Legal (früher Copytrack) nur Geld verdient, wenn der Abgemahnte zahlt, scheut dieses Unternehmen nach unseren Erfahrungswerten keine Anwaltskosten, um die Forderung einzutreiben.“ Dabei ist zu beachten, dass diese Aussage von SOS-Recht stammt und wir nicht beurteilen können, wie strikt Copytrack vorgeht. Bei Trustpilot gepostete Benutzererfahrungen implizieren, dass Copytrack die Vorgänge scheinbar öfter „schleifen lässt“. - Nicht vorschnell handeln
Ihr solltet im Vorfeld alle Fakten in Ruhe prüfen. Vor allem sollte ihr auf keinen Fall ohne rechtliche Beratung irgendwelche Dokumente oder Unterlassungserklärungen unterschreiben! - Anwalt beauftragen:
Im Web gibt es viele Anwälte, die auf Fälle wie Copytrack spezialisiert sind und eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Sie raten dazu, nicht sofort zu zahlen, da die Forderungen oft vollkommen überzogen seien.
SOS-Recht.de weist darauf hin, dass sich Copytrack bei seinen Zahlungsforderungen an den MFM-Tarifen orientiert. Die MFM ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland.
Bei den MFM-Empfehlungen handelt es sich weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte sondern eher um eine einseitige Festlegung durch die Anbieterseite.
SOS-Recht schreibt dazu sinngemäß:
Für die Berechnung der Lizenzgebühr ist nicht mechanisch auf die MFM-Tabelle abzustellen. Maßgebend ist vielmehr die eigene Lizensierungspraxis des Urhebers. Bei der MFM-Tabelle sei zweifelhaft, inwieweit sie tatsächlich die üblichen Lizenzen von Berufsfotografen abbildet.
Was sagt Adobe zur Copytrack Berechtigungsanfrage?
Adobe hatte uns darum gebeten, die gesamte bisherige Korrespondenz bereitzustellen und dazu geraten, bei vorhandenem Lizenznachweis die Berechtigungsanfragen von Copytrack zu ignorieren.
Denn wer über eine Lizenz verfügt, erhalte im Fall der Fälle auch rechtliche Unterstützung von Adobe.
Des Weiteren hat man uns darum gebeten, die Adobe-Antwortschreiben vertraulich zu behandeln, da Adobe das Vorgehen von Copytrack als rechtswidrig ansieht und rechtlich gegen Copytrack vorgehen möchte.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und dient ausschließlich der allgemeinen Information.






