COPYTRACK Erfahrungsbericht zur Anfrage bzw. Abmahnung
Ein COPYTRACK Erfahrungsbericht: wie läuft eine Copytrack Berechtigungsanfrage in der Praxis ab? Was könnt ihr tun? Tipps und Hilfe.
Inhaltsverzeichnis
Unerwünschte Post: ein Copytrack Erfahrungsbericht
Wie alles begonnen hat:
Zwei Tage vor Weihnachten kam bereits die „schöne Bescherung“ in Form von einer Copytrack Berechtigungsanfrage. Eine E‑Mail, in der uns unterstellt wird, dass wir ein im Jahre 2010 bei Fotolia lizensiertes Bild womöglich widerrechtlich verwenden.
Die „großzügig“ bemessene Fristsetzung für einen Lizenznachweis wurde auf den 01.01.2026 fixiert. Copytrack möchte offensichtlich Druck ausüben. Das ist in zweierlei Hinsicht unschön: zum einen nutzen viele die Zeit zwischen den Jahren für einen Urlaub. Zum anderen gab es zwischen dem 22.12.2025 und 01.01.2026 wegen der Feiertage und Wochenenden nur sehr wenige Arbeitstage.
Warum gerät gerade ein Foto von Fotolia in den Fokus?
Fotolia wurde von Adobe aufgekauft und hatte bereits am 05.11.2019 seinen Betrieb eingestellt. Aber genau das könnte die Idee sein, die dahintersteckt: vermutlich wird darauf gesetzt, dass viele Lizenznehmer es versäumt haben, die Bildlizenzen von Fotolia zu Adobe zu übertragen. Denn das passierte nicht von selbst. Wer auf Nummer sicher gehen wollte, musste die Übertragung der Bildlizenzen 2019 selbst in die Wege leiten.
Unser Copytrack Erfahrungsbericht: Recherche & Bewertung
1. Recherche zu Copytrack
Bisher hatten wir noch nie von einem Unternehmen namens „Copytrack“ gehört. Aber entsprechende Informationen sind in heutzutage schnell zusammengetragen.
In unserem Artikel Copytrack Berechtigungsanfrage haben wir einige Informationen über das Unternehmen Copytrack zusammengestellt.
Die Bewertungen zu Copytrack, sei es bei Google Branchen oder Trustpilot sind jedenfalls alles andere als positiv:
2. Copytrack-Handlungsoptionen bewerten
2.1 Copytrack Berechtigungsanfrage ignorieren
Die Berechtigungsanfrage einfach zu ignorieren ist eine Option, aber vermutlich nicht die beste Entscheidung. Viele Anwaltskanzleien warnen auf ihren Webseiten davor, die Berechtigungsanfrage zu ignorieren.
Denn – so der Tenor – das Unternehmen Copytrack verdient nur dann Geld, wenn es erfolgreich ist. Und dann werden aktuell pro Bild stattliche 350,00 € Schadenersatz fällig. Copytrack dürfte somit ein vitales Interesse daran habe, sich durchzusetzen.
2.2 Den Lizenznachweis erbringen
Wenn euch der Lizenznachweis (noch) vorliegt, könnt ihr das natürlich machen. Andererseits: Copytrack forderte von uns einen Lizenznachweis, ohne selbst nachgewiesen zu haben, dass sie vom Urheber des Bildes beauftragt wurden.
Zudem wollten wir es Copytrack auch nicht zu leicht machen. Denn je mehr Betroffene sich zur Wehr setzen, desto aufwendiger wird die Bearbeitung und desto unrentabler das „Geschäftsmodell“. Mehr darüber unter Sand ins Getriebe von Copytrack streuen.
2.3 Kontakt zum Bildstock aufnehmen
Wir hatten das betroffene Bild 2010 bei Fotolia lizensiert und die Lizenzrechte 2019 zu Adobe übertragen. Daher lag es nahe, zunächst Kontakt zu Adobe aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Adobe bestätigte uns die Lizensierung, riet aber dazu, auf die Copytrack-Anfragen nicht (mehr) zu reagieren, da man von den Vorgängen wissen und rechtlich gegen Copytrack vergehen wolle. Sollte Copytrack tatsächlich anwaltlich gegen uns vorgehen, so sicherte uns Adobe zu, die rechtliche Vertretung zu übernehmen.
2.4 Anwaltliche Beratung einholen
Dazu raten viele Rechtsanwalts-Webseiten. Oft wird argumentiert, dass die Forderungen viel zu hoch und deshalb unangemessen sind.
Andererseits: auch eine anwaltliche Beratung und eine anwaltliche Vertretung kosten Geld.
Copytrack Erfahrungsbericht: wie wir vorgegangen sind
1. Die Copytrack Berechtigungsanfrage beantworten
Am 22.12.2025 haben wir die Copytrack berechtigungsanfrage erhalten. Als erstes haben wir uns über das Unternehmen Copytrack informiert und bzgl. Handlungsoptionen recherchiert – diese haben wir vorstehend bereits vorgestellt.
Danach haben wir eine E‑Mail an Copytrack gesendet:
Exemplarischer Beispieltext für die Nachweis-Anfrage, der auf einer Textvorlage der Kanzlei Franz basiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer E‑Mail ist nicht zu entnehmen, ob Sie bzw. Ihr Auftraggeber Rechteinhaber am fraglichen Bild sind.
Erbringen Sie daher zunächst folgende Nachweise:
- Ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Auftraggeber bzw. eine vorhandene Forderungsabtretung.
- Die Rechteinhaberschaft durch einen Lizenzvertrag zwischen Ihrem Auftraggeber und dem angeblichen Urheber des Bildes.
- Die Urheberschaft des angeblichen Lizenzgebers bzw. Urhebers.
Ihre Antwort sehe ich bis spätestens zum 24.12.2025 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
…
2. Reaktion von Copytrack
Natürlich war die Fristsetzung zum 24.12.2025 knapp angesetzt. Andererseits: die Berechtigungsanfragen von Copytrack und die ganze Abwicklung scheint automatisiert und unter Einsatz von KI abzulaufen.
Copytrack sollte eigentlich im Vorfeld sichergestellt haben, über die von uns nachgefragten Nachweise zu verfügen und hätte zeitnah antworten können.
Umso überraschender die Copytrack-Antwort vom 30.12.2025:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben nun die erforderlichen Unterlagen bei unserem Kunden angefordert und werden uns bei Ihnen melden, sobald wir sie erhalten haben.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Paul L.
3. Lizenznachweis von Adobe erhalten
Zwischenzeitlich haben wir uns parallel zur Kontaktaufnahme zu Copytrack bei Adobe um einen Lizenznachweis gekümmert und diesen auch erhalten.
Allerdings haben wir den Lizenznachweis nicht an Copytrack gesendet.
So geht es weiter beim Copytrack Erfahrungsbericht
4. Antwort von Copytrack
Am 06.01.2026 erhielten wir eine Antwort von Copytrack auf die am 22.12.2026 angefragten Nachweise. Copytrack hatte uns also am 22.12.2025 eine Frist bis 01.01.2026 gesetzt, brauchte selbst aber mehr als 2 Wochen, um den Nachweis zu erbringen, vom Urheber des Bildes beauftragt worden zu sein.
Konnte Copytrack den Nachweis erbringen?
Kurze Antwort: ja, aber…
Im Nachweis versichert die Agentur CONCEPT-PRODUCTION von Ernest D., Rue Etienne Dolet 64, 94230 Cachan / Frankreich, den Urheber des Bildes, Zsolt N. zu vertreten.
Allerdings findet sich weder im Dokument „Bestätigung der Beauftragung“ noch im Dokument „Bestätigung der Rechteinhaberschaft“ eine Unterschrift des Urhebers Zsolt N.
5. Copytrack Erfahrungsbericht: was sagt Adobe?
In der Zwischenzeit haben wir uns detaillierter mit Adobe Stock abgestimmt und folgende Empfehlung erhalten:
Hiermit bestätigen wir, dass die von Copytrack/RD Legal GmbH geltend gemachte Rechtsverletzung bei ordnungsgemäßer Lizenzierung über Adobe Stock (oder Fotolia) und lizenzgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer nicht vorliegt.
In diesem Fall können Sie die von Copytrack gesetzten Fristen ignorieren und müssen auf die automatisierten Erinnerungsschreiben der Copytrack/RD Legal GmbH nicht reagieren.
6. Unsere Antwort an Copytrack
Auf das Schreiben vom 06.01.2026 haben wir Copytrack am 12.01.2026 folgendes geantwortet:
- Wir verfügen über eine Lizenz und haben Rücksprache mit Adobe gehalten
- Die Case ID lautet: #xxxxxx
- Setzen Sie sich für die Lizenzbestätigung und das weitere Vorgehen mit Adobe in Verbindung
- Bestätigen Sie uns dann schriftlich, dass der Vorgang abgeschlossen ist
Uns war dabei bewusst, dass sich Copytrack vermutlich nicht die Mühe machen wird, bei Adobe anzufragen. Oder falls doch, dass Adobe sich in diesem Fall vermutlich nicht kooperativ zeigen dürfte.
Der Copytrack Erfahrungsbericht Krimi geht weiter
7. Die Reaktion von Copytrack
Bereits am nächsten Tag (13.01.2026) kam die automatisiert anmutende Antwort. Es ist ernüchternd, selbst so viel Zeit in diese Vorgänge investieren zu müssen, während Copytrack das meiste automatisiert erledigt.
Darauf deutet schon hin, dass ich immer noch nicht namentlich angesprochen werde, obwohl ich bereits bei der ersten Kontaktaufnahme meinen Namen in der E‑Mail genannt hatte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir erkennen Ihre Behauptung an, dass Sie die Erlaubnis zur Verwendung des Bildes haben. Wir bitten Sie jedoch, uns eine gültige Lizenz oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Fotografen vorzulegen, um diese Behauptung zu bestätigen. Wenn wir diese Erlaubnis nachweisen können, werden wir Ihren Fall gerne abschließen.
In Ermangelung eines solchen Nachweises behält unser Kunde einen Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit der Verwendung des Bildes. Die Angelegenheit kann über unser Portal […URL…] durch Eingabe Ihrer Fall-ID geklärt werden. Eine vollständige Rechnung/Quittung wird nach Abschluss der Zahlung ausgestellt.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Legal Department
8. Der Copytrack Erfahrungsbericht näher sich dem Ende
Postwendend am 13.01.2026 unsere Antwort:
Bitte setzen Sie sich zur Verifikation mit Adobe in Verbindung.
Die Case ID lautet: #xxxxxx
9. Copytrack gibt sich hartnäckig
Am 15.01.2026 meldete sich Copytrack erneut. Wieder werden die anonymen „Sehr geehrte Damen und Herren“ angesprochen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Inhaber der Domain sind Sie für die auf Ihrer Website veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Nach den uns vorliegenden Informationen wurde auf Ihrer Website urheberrechtlich geschütztes Material genutzt, an dem unserem Kunden Rechte zustehen.
Sofern Sie über eine gültige Lizenz oder sonstige Genehmigung zur Nutzung des Bildes verfügen, bitten wir um Vorlage eines entsprechenden Nachweises, etwa in Form einer Rechnung der lizenzierenden Agentur oder einer schriftlichen Genehmigung, aus der sich die autorisierte Nutzung des Bildes ergibt.
Kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, macht unser Kunde eine Entschädigung im Zusammenhang mit der Nutzung des Bildes geltend. Die Zahlung kann unter Verwendung Ihrer Fall-ID xxxxx über den folgenden Link sicher abgewickelt werden: […URL…]
Sollte keine einvernehmliche Lösung zustande kommen, behält sich der Rechteinhaber vor, die Angelegenheit zur weiteren Durchsetzung an externe Rechtsberater zu übergeben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Paul L.
10. Auch wir bleiben beharrlich
Am 21.01.2026 antworten wir identisch zu unserer Antwort vom 13.01.2026:
Bitte setzen Sie sich zur Verifikation mit Adobe in Verbindung.
Die Case ID lautet: #xxxxxx
Stand jetzt (11.02.2026) haben wir nichts mehr von Copytrack gehört.
Fazit zum Copytrack Erfahrungsbericht
In diesem Blogartikel beschreiben wir unsere eigenen Erfahrungen und hoffen, euch damit Anregungen und Hilfestellungen zu geben. Wir würden uns darüber freuen, wenn ihr auf unseren Copytrack Erfahrungsbericht – also den vorliegenden Artikel – verlinkt und/oder ihn weiterempfehlt.
Denn je mehr Betroffene sich informieren und Handlungsoptionen kennen, umso besser können sie auf Copytrack Berechtigungsanfragen reagieren.
Ist unser Vorgehen die bestmögliche Art der Reaktion?
Ehrlich gesagt: wir wissen es nicht. Mit einen Lizenznachweis und Unterstützung von Adobe Stock im Rücken ist es natürlich einfacher „mutig zu sein“.
Wer über keinen Lizenznachweis (mehr) verfügt, sollte sich gut überlegen, wie groß seine Risikobereitschaft ist.
Wir hoffen, dieser Copytrack Erfahrungsbericht hilft euch weiter und bietet euch Unterstützung!
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und dient ausschließlich der allgemeinen Information.



