Copytrack Erfahrungsbericht

COPYTRACK Erfah­rungs­be­richt zur Anfrage bzw. Abmah­nung

Ein COPYTRACK Erfah­rungs­be­richt: wie läuft eine Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage in der Praxis ab? Was könnt ihr tun? Tipps und Hilfe.

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Unerwünschte Post: ein Copytrack Erfah­rungs­be­richt

Wie alles begon­nen hat:

Zwei Tage vor Weihnach­ten kam bereits die „schöne Besche­rung“ in Form von einer Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage. Eine E‑Mail, in der uns unter­stellt wird, dass wir ein im Jahre 2010 bei Fotolia lizen­sier­tes Bild womög­lich wider­recht­lich verwen­den.

Die „großzü­gig“ bemes­sene Frist­set­zung für einen Lizenz­nach­weis wurde auf den 01.01.2026 fixiert. Copytrack möchte offen­sicht­lich Druck ausüben. Das ist in zweier­lei Hinsicht unschön: zum einen nutzen viele die Zeit zwischen den Jahren für einen Urlaub. Zum anderen gab es zwischen dem 22.12.2025 und 01.01.2026 wegen der Feier­tage und Wochen­en­den nur sehr wenige Arbeits­tage.

 

Warum gerät gerade ein Foto von Fotolia in den Fokus?

Fotolia wurde von Adobe aufge­kauft und hatte bereits am 05.11.2019 seinen Betrieb einge­stellt. Aber genau das könnte die Idee sein, die dahin­ter­steckt: vermut­lich wird darauf gesetzt, dass viele Lizenz­neh­mer es versäumt haben, die Bildli­zen­zen von Fotolia zu Adobe zu übertra­gen. Denn das passierte nicht von selbst. Wer auf Nummer sicher gehen wollte, musste die Übertra­gung der Bildli­zen­zen 2019 selbst in die Wege leiten.

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Unser Copytrack Erfah­rungs­be­richt: Recher­che & Bewer­tung

1. Recher­che zu Copytrack

Bisher hatten wir noch nie von einem Unter­neh­men namens „Copytrack“ gehört. Aber entspre­chende Infor­ma­tio­nen sind in heutzu­tage schnell zusam­men­ge­tra­gen.

In unserem Artikel Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage haben wir einige Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men Copytrack zusam­men­ge­stellt.

Die Bewer­tun­gen zu Copytrack, sei es bei Google Branchen oder Trust­pi­lot sind jeden­falls alles andere als positiv:

Trustpilot Bewertungen Copytrack

2. Copytrack-Handlungs­op­tio­nen bewer­ten

2.1 Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage ignorie­ren

Die Berech­ti­gungs­an­frage einfach zu ignorie­ren ist eine Option, aber vermut­lich nicht die beste Entschei­dung. Viele Anwalts­kanz­leien warnen auf ihren Websei­ten davor, die Berech­ti­gungs­an­frage zu ignorie­ren.

Denn – so der Tenor – das Unter­neh­men Copytrack verdient nur dann Geld, wenn es erfolg­reich ist. Und dann werden aktuell pro Bild statt­li­che 350,00 € Schaden­er­satz fällig. Copytrack dürfte somit ein vitales Inter­esse daran habe, sich durch­zu­set­zen.

2.2 Den Lizenz­nach­weis erbrin­gen

Wenn euch der Lizenz­nach­weis (noch) vorliegt, könnt ihr das natür­lich machen. Anderer­seits: Copytrack forderte von uns einen Lizenz­nach­weis, ohne selbst nachge­wie­sen zu haben, dass sie vom Urheber des Bildes beauf­tragt wurden.

Zudem wollten wir es Copytrack auch nicht zu leicht machen. Denn je mehr Betrof­fene sich zur Wehr setzen, desto aufwen­di­ger wird die Bearbei­tung und desto unren­ta­bler das „Geschäfts­mo­dell“.  Mehr darüber unter Sand ins Getriebe von Copytrack streuen.

2.3 Kontakt zum Bildstock aufneh­men

Wir hatten das betrof­fene Bild 2010 bei Fotolia lizen­siert und die Lizenz­rechte 2019 zu Adobe übertra­gen. Daher lag es nahe, zunächst Kontakt zu Adobe aufzu­neh­men und das weitere Vorge­hen abzustim­men.

Adobe bestä­tigte uns die Lizen­sie­rung, riet aber dazu, auf die Copytrack-Anfra­gen nicht (mehr) zu reagie­ren, da man von den Vorgän­gen wissen und recht­lich gegen Copytrack verge­hen wolle. Sollte Copytrack tatsäch­lich anwalt­lich gegen uns vorge­hen, so sicherte uns Adobe zu, die recht­li­che Vertre­tung zu überneh­men.

2.4 Anwalt­li­che Beratung einho­len

Dazu raten viele Rechts­an­walts-Websei­ten. Oft wird argumen­tiert, dass die Forde­run­gen viel zu hoch und deshalb unange­mes­sen sind.

Anderer­seits: auch eine anwalt­li­che Beratung und eine anwalt­li­che Vertre­tung kosten Geld.

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Copytrack Erfah­rungs­be­richt: wie wir vorge­gan­gen sind

1. Die Copytrack Berech­ti­gungs­an­frage beant­wor­ten

Am 22.12.2025 haben wir die Copytrack berech­ti­gungs­an­frage erhal­ten. Als erstes haben wir uns über das Unter­neh­men Copytrack infor­miert und bzgl. Handlungs­op­tio­nen recher­chiert – diese haben wir vorste­hend bereits vorge­stellt.

Danach haben wir eine E‑Mail an Copytrack gesen­det:

Exempla­ri­scher Beispiel­text für die Nachweis-Anfrage, der auf einer Textvor­lage der Kanzlei Franz basiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer E‑Mail ist nicht zu entneh­men, ob Sie bzw. Ihr Auftrag­ge­ber Rechte­inha­ber am fragli­chen Bild sind.

Erbrin­gen Sie daher zunächst folgende Nachweise:

  1. Ihre Beauf­tra­gung und Bevoll­mäch­ti­gung durch den Auftrag­ge­ber bzw. eine vorhan­dene Forde­rungs­ab­tre­tung.
  2. Die Rechte­inha­ber­schaft durch einen Lizenz­ver­trag zwischen Ihrem Auftrag­ge­ber und dem angeb­li­chen Urheber des Bildes.
  3. Die Urheber­schaft des angeb­li­chen Lizenz­ge­bers bzw. Urhebers.

Ihre Antwort sehe ich bis spätes­tens zum 24.12.2025 entge­gen.

Mit freund­li­chen Grüßen

2. Reaktion von Copytrack

Natür­lich war die Frist­set­zung zum 24.12.2025 knapp angesetzt. Anderer­seits: die Berech­ti­gungs­an­fra­gen von Copytrack und die ganze Abwick­lung scheint automa­ti­siert und unter Einsatz von KI abzulau­fen.

Copytrack sollte eigent­lich im Vorfeld sicher­ge­stellt haben, über die von uns nachge­frag­ten Nachweise zu verfü­gen und hätte zeitnah antwor­ten können.

Umso überra­schen­der die Copytrack-Antwort vom 30.12.2025:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben nun die erfor­der­li­chen Unter­la­gen bei unserem Kunden angefor­dert und werden uns bei Ihnen melden, sobald wir sie erhal­ten haben.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld in dieser Angele­gen­heit.

Mit freund­li­chen Grüßen
Paul L. 

3. Lizenz­nach­weis von Adobe erhal­ten

Zwischen­zeit­lich haben wir uns paral­lel zur Kontakt­auf­nahme zu Copytrack bei Adobe um einen Lizenz­nach­weis geküm­mert und diesen auch erhal­ten.

Aller­dings haben wir den Lizenz­nach­weis nicht an Copytrack gesen­det.

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So geht es weiter beim Copytrack Erfah­rungs­be­richt

4. Antwort von Copytrack

Am 06.01.2026 erhiel­ten wir eine Antwort von Copytrack auf die am 22.12.2026 angefrag­ten Nachweise. Copytrack hatte uns also am 22.12.2025 eine Frist bis 01.01.2026 gesetzt, brauchte selbst aber mehr als 2 Wochen, um den Nachweis zu erbrin­gen, vom Urheber des Bildes beauf­tragt worden zu sein.

Konnte Copytrack den Nachweis erbrin­gen?
Kurze Antwort: ja, aber…

Im Nachweis versi­chert die Agentur CONCEPT-PRODUC­TION von Ernest D., Rue Etienne Dolet 64, 94230 Cachan / Frank­reich, den Urheber des Bildes, Zsolt N. zu vertre­ten.

Aller­dings findet sich weder im Dokument „Bestä­ti­gung der Beauf­tra­gung“ noch im Dokument „Bestä­ti­gung der Rechte­inha­ber­schaft“ eine Unter­schrift des Urhebers Zsolt N.

Rechteinhaberschaft Concept Production

5. Copytrack Erfah­rungs­be­richt: was sagt Adobe?

In der Zwischen­zeit haben wir uns detail­lier­ter mit Adobe Stock abgestimmt und folgende Empfeh­lung erhal­ten:

Hiermit bestä­ti­gen wir, dass die von Copytrack/RD Legal GmbH geltend gemachte Rechts­ver­let­zung bei ordnungs­ge­mä­ßer Lizen­zie­rung über Adobe Stock (oder Fotolia) und lizenz­ge­mä­ßer Nutzung durch den Lizenz­neh­mer nicht vorliegt.

In diesem Fall können Sie die von Copytrack gesetz­ten Fristen ignorie­ren und müssen auf die automa­ti­sier­ten Erinne­rungs­schrei­ben der Copytrack/RD Legal GmbH nicht reagie­ren. 

6. Unsere Antwort an Copytrack

Auf das Schrei­ben vom 06.01.2026 haben wir Copytrack am 12.01.2026 folgen­des geant­wor­tet:

  • Wir verfü­gen über eine Lizenz und haben Rückspra­che mit Adobe gehal­ten
  • Die Case ID lautet: #xxxxxx
  • Setzen Sie sich für die Lizenz­be­stä­ti­gung und das weitere Vorge­hen mit Adobe in Verbin­dung
  • Bestä­ti­gen Sie uns dann schrift­lich, dass der Vorgang abgeschlos­sen ist

Uns war dabei bewusst, dass sich Copytrack vermut­lich nicht die Mühe machen wird, bei Adobe anzufra­gen. Oder falls doch, dass Adobe sich in diesem Fall vermut­lich nicht koope­ra­tiv zeigen dürfte.

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Der Copytrack Erfah­rungs­be­richt Krimi geht weiter

7. Die Reaktion von Copytrack

Bereits am nächs­ten Tag (13.01.2026) kam die automa­ti­siert anmutende Antwort. Es ist ernüch­ternd, selbst so viel Zeit in diese Vorgänge inves­tie­ren zu müssen, während Copytrack das meiste automa­ti­siert erledigt.

Darauf deutet schon hin, dass ich immer noch nicht nament­lich angespro­chen werde, obwohl ich bereits bei der ersten Kontakt­auf­nahme meinen Namen in der E‑Mail genannt hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir erken­nen Ihre Behaup­tung an, dass Sie die Erlaub­nis zur Verwen­dung des Bildes haben. Wir bitten Sie jedoch, uns eine gültige Lizenz oder eine schrift­li­che Verein­ba­rung mit dem Fotogra­fen vorzu­le­gen, um diese Behaup­tung zu bestä­ti­gen. Wenn wir diese Erlaub­nis nachwei­sen können, werden wir Ihren Fall gerne abschlie­ßen.

In Erman­ge­lung eines solchen Nachwei­ses behält unser Kunde einen Anspruch auf Entschä­di­gung im Zusam­men­hang mit der Verwen­dung des Bildes. Die Angele­gen­heit kann über unser Portal […URL…] durch Eingabe Ihrer Fall-ID geklärt werden. Eine vollstän­dige Rechnung/Quittung wird nach Abschluss der Zahlung ausge­stellt.

Vielen Dank für Ihre Mitar­beit.

Mit freund­li­chen Grüßen
Legal Depart­ment

8. Der Copytrack Erfah­rungs­be­richt näher sich dem Ende

Postwen­dend am 13.01.2026 unsere Antwort:

Bitte setzen Sie sich zur Verifi­ka­tion mit Adobe in Verbin­dung.
Die Case ID lautet: #xxxxxx

9. Copytrack gibt sich hartnä­ckig

Am 15.01.2026 meldete sich Copytrack erneut. Wieder werden die anony­men „Sehr geehrte Damen und Herren“ angespro­chen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Inhaber der Domain sind Sie für die auf Ihrer Website veröf­fent­lich­ten Inhalte verant­wort­lich. Nach den uns vorlie­gen­den Infor­ma­tio­nen wurde auf Ihrer Website urheber­recht­lich geschütz­tes Material genutzt, an dem unserem Kunden Rechte zuste­hen.

Sofern Sie über eine gültige Lizenz oder sonstige Geneh­mi­gung zur Nutzung des Bildes verfü­gen, bitten wir um Vorlage eines entspre­chen­den Nachwei­ses, etwa in Form einer Rechnung der lizen­zie­ren­den Agentur oder einer schrift­li­chen Geneh­mi­gung, aus der sich die autori­sierte Nutzung des Bildes ergibt.

Kann ein entspre­chen­der Nachweis nicht erbracht werden, macht unser Kunde eine Entschä­di­gung im Zusam­men­hang mit der Nutzung des Bildes geltend. Die Zahlung kann unter Verwen­dung Ihrer Fall-ID xxxxx über den folgen­den Link sicher abgewi­ckelt werden: […URL…]

Sollte keine einver­nehm­li­che Lösung zustande kommen, behält sich der Rechte­inha­ber vor, die Angele­gen­heit zur weite­ren Durch­set­zung an externe Rechts­be­ra­ter zu überge­ben.

Für Rückfra­gen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü­gung.

Mit freund­li­chen Grüßen
Paul L.

10. Auch wir bleiben beharr­lich

Am 21.01.2026 antwor­ten wir identisch zu unserer Antwort vom 13.01.2026:

Bitte setzen Sie sich zur Verifi­ka­tion mit Adobe in Verbin­dung.
Die Case ID lautet: #xxxxxx

Stand jetzt (11.02.2026) haben wir nichts mehr von Copytrack gehört.

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Fazit zum Copytrack Erfah­rungs­be­richt

In diesem Blogar­ti­kel beschrei­ben wir unsere eigenen Erfah­run­gen und hoffen, euch damit Anregun­gen und Hilfe­stel­lun­gen zu geben. Wir würden uns darüber freuen, wenn ihr auf unseren Copytrack Erfah­rungs­be­richt – also den vorlie­gen­den Artikel – verlinkt und/oder ihn weiter­emp­fehlt.

Denn je mehr Betrof­fene sich infor­mie­ren und Handlungs­op­tio­nen kennen, umso besser können sie auf Copytrack Berech­ti­gungs­an­fra­gen reagie­ren.

Ist unser Vorge­hen die bestmög­li­che Art der Reaktion?

Ehrlich gesagt: wir wissen es nicht. Mit einen Lizenz­nach­weis und Unter­stüt­zung von Adobe Stock im Rücken ist es natür­lich einfa­cher „mutig zu sein“.

Wer über keinen Lizenz­nach­weis (mehr) verfügt, sollte sich gut überle­gen, wie groß seine Risiko­be­reit­schaft ist.

Wir hoffen, dieser Copytrack Erfah­rungs­be­richt hilft euch weiter und bietet euch Unter­stüt­zung!

Dieser Beitrag stellt keine Rechts­be­ra­tung dar und dient ausschließ­lich der allge­mei­nen Infor­ma­tion.